Zusätzlich unterscheiden sich PV-Speichersysteme in der Netzanbindung, die sich netzgekoppelt oder netzentkoppelt ausführen lässt. Bei Netzgekoppelten Systemen sind der Batteriespeicher und das PV-System direkt mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden. Ist der Batteriespeicher AC-seitig angebunden und netzgekoppelt ausgeführt, ist ein physikalischer Austausch mit dem Stromnetz grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Aufgrund von begrenzten Regelungsgeschwindigkeiten kann es daher zur kurzzeitigen Batterieladung aus dem Netz oder Batterieentladung in das Netz kommen. Da die Wirkleistung am Netzanschlusspunkt meist die Regelgröße darstellt, wird bei netzgekoppelten Systemen der Blindleistungsbedarf der Verbraucher im Haus durch das öffentliche Netz gedeckt. Im Vergleich dazu trennen sich netzentkoppelte Systeme(Umschaltsysteme) im regulären Betrieb vom öffentlichen Stromnetz, sobald der Batteriespeicher be- oder entladen wird. Dadurch ist ein Energieaustausch zwischen dem Batteriespeicher und dem Netz in der Regel ausgeschlossen.
Bei Umschaltung in den Inselnetzbetrieb durch die Netztrennstelle ist dabei ein Parallelbetrieb zur Synchronisierung mit dem öffentlichen Stromnetz von maximal 100 ms zulässig [VDE14]. Während der Batterieentladung wird das Hausnetz dann im Inselbetrieb unabhängig vom Stromnetz versorgt. Daher muss im netzentkoppelten Betrieb sowohl der Wirk- als auch der Blindleistungsbedarf der elektrischen Verbraucher durch den Batteriespeicher bereit-gestellt werden. Überschreitet im netzentkoppelten Betrieb die Leistung der elektrischen Verbraucher die maximale Leistungsabgabe des Batteriewechselrichters, er-folgt die komplette Versorgung der Haushaltslasten über das öffentliche Netz durch dessen Zuschaltung.
Notstromversorgung
Aufgrund ihrer Bauart können netzentkoppelte Systeme auch bei Ausfall des öffentlichen Stromnetzes elektrische Energie bereitstellen. Je nach Typ ist dies üblicherweise auch mit